Genie­ßen Sie mit einer pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung der Bar­me­nia die Pri­vi­le­gi­en einer erst­klas­si­gen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung. Ergän­zen Sie Ihre gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung und pro­fi­tie­ren Sie von leis­tungs­star­ken Erwei­te­run­gen für eine erst­klas­si­ge Behand­lung beim Arzt, Zahn­arzt und im Kran­ken­haus.

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PRIVATE KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

Die 3 Bausteine der privaten Krankenzusatzversicherung

Mit­hil­fe der pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung wer­ten Sie Ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auf.

Ambulante Tarif der Barmenia

Befrei­en Sie sich mit einer ambu­lan­ten Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung von teu­ren Zuzah­lun­gen oder Eigen­leis­tun­gen.

Stationäre Tarif der Barmenia

Mit einer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung haben Sie Anspruch auf eine Behand­lung ers­ter Klas­se.

Zahnzusatzversicherung der Barmenia

Mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich Zahn­be­hand­lun­gen und Zahn­ersatz nach Maß leis­ten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur privaten Krankenzusatzversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Wofür brau­che ich eine pri­va­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung?

Mit einer pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung sichern Sie Kos­ten ab, die in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht erstat­tet wer­den. Sie ver­rin­gert oder schließt die Lücke zwi­schen der Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se und der tat­säch­lich vom Arzt aus­ge­stell­ten Rech­nung.

Gibt es War­te­zei­ten in der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung?

Bevor Sie erst­mals Leis­tun­gen aus der pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung emp­fan­gen kön­nen, müs­sen Sie nach dem Abschluss eine bestimm­te Zeit war­ten. Die­se War­te­zeit beträgt bei den meis­ten Anbie­tern drei Mona­te, für aus­ge­wähl­te Berei­che auch mehr.

Gibt es eine Gesund­heits­prü­fung bei Abschluss?

In der Regel fin­det vor Abschluss der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung eine Gesund­heits­prü­fung statt, in der der Ver­si­che­rer das Risi­ko für einen Krank­heits­fall bestimmt. Bei Vor­er­kran­kun­gen müs­sen Sie mit höhe­ren Prä­mi­en oder Leis­tungs­aus­schlüs­sen rech­nen. Teil­wei­se wer­den auch Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­run­gen ohne Gesund­heits­prü­fung ange­bo­ten.

Kann ich die Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung von der Steu­er abset­zen?

Als sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ger Arbeit­neh­mer kön­nen Sie die Bei­trä­ge zur pri­va­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung grund­sätz­lich als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen im Rah­men der gesetz­li­chen Höchst­be­trä­ge abset­zen.

Genie­ßen Sie die Pri­vi­le­gi­en einer erst­klas­si­gen medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung.

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