Wenn Sie als Haupt­ver­die­ner uner­war­tet ster­ben, ent­steht eine finan­zi­el­le Lücke bei den Hin­ter­blie­be­nen. Kre­di­te müs­sen abbe­zahlt und die lau­fen­den Kos­ten getra­gen wer­den. Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichern Sie Ihre Liebs­ten finan­zi­ell ab.

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RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

3 gute Gründe für eine Risikolebensversicherung

Schüt­zen Sie Ihre Liebs­ten. Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist unver­zicht­bar für jede Fami­lie.

Optimale Absicherung

Es gibt vie­le Situa­tio­nen, wo eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll ist: Fami­li­en mit Kin­dern, unver­hei­ra­te­te Paa­re, Immo­bi­li­en­be­sit­zer oder Geschäfts­part­ner, die sich gegen­sei­tig absi­chern möch­ten.

Auszahlung bei Tod

Dass die Ver­si­che­rung bei Tod zahlt, ist so sicher, wie der Tod selbst. Erle­ben Sie die Ver­si­che­rungs­lauf­zeit, wird kein Geld aus­ge­zahlt, was die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung so güns­tig macht.

Flexible Gestaltung

Die Höhe der Bei­trä­ge ist abhän­gig vom Ein­tritts­al­ter, dem Gesund­heits­zu­stand, aber auch der Lauf­zeit sowie der Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me.

UMFASSENDER SCHUTZ

Für wen lohnt sich eine Risikolebensversicherung?

Ent­steht im Fal­le Ihres Todes bei Ihren Hin­ter­blie­be­nen eine finan­zi­el­le Lücke, soll­ten Sie eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen.

Familie

Sind Sie Hauptverdiener*in Ihrer Fami­lie, stel­len Sie mit einem gerin­gen Bei­trag sicher, dass Ihre Ange­hö­ri­gen im Todes­fall ver­sorgt sind. 

Partner, Paare

Unver­hei­ra­te­te Paa­re erhal­ten kei­ne gesetz­li­chen Ren­ten­zah­lun­gen und kön­nen mit der soge­nann­ten “Über-Kreuz-Rege­lung” für den not­wen­di­gen Schutz sor­gen.

Unternehmer

Unter­neh­mer kön­nen mit der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung den Fort­be­stand des Unter­neh­mens und somit Geschäfts­part­ner und Mit­ar­bei­ter absi­chern.

Hausbau

Hohe Kre­di­te einer Immo­bi­lie kön­nen für Hin­ter­blie­be­ne exis­tenz­be­dro­hend wer­den. Mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schüt­zen Sie Ihre Ange­hö­ri­gen zu beson­ders güns­ti­gen Bei­trä­gen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung

Fra­gen, die uns immer wie­der gestellt wer­den, haben wir für Sie hier zusam­men­ge­stellt:

Wie hoch soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me sein?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te das weg­fal­len­de Ein­kom­men der ver­si­cher­ten Per­son erset­zen. Stif­tung Waren­test emp­fiehlt einen Aus­zah­lungs­be­trag, der drei- bis fünf­mal so hoch ist wie das Brut­to-Jah­res­ein­kom­men des Ver­si­cher­ten. Even­tu­el­le Rest­schul­den aus Immo­bi­li­en­dar­le­hen oder ande­ren Kre­di­ten soll­ten zusätz­lich berück­sich­tigt wer­den, sofern die­se nicht ander­wei­tig abge­si­chert sind.

Muss die Aus­zah­lung ver­steu­ert wer­den?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me, die die Ver­si­che­rung im Todes­fall aus­zahlt, ist ein­kom­mens­steu­er­frei. Jedoch kön­nen ggfs. Erb­schaft­steu­er fäl­lig wer­den, wenn die Frei­be­trä­ge über­schrit­ten sind.

Was wird bei einer Gesund­heits­prü­fung geprüft?

Mit Ver­trags­ab­schluss wer­den Sie zu Ihrem Gesund­heits­sta­tus befragt. Gege­ge­be­nen­falls wird auch eine ärzt­li­che Unter­su­chung not­wen­dig, um den genau­en Gesund­heits­zu­stand beur­tei­len zu kön­nen. 

Was ist eine ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung?

Eine ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert zwei Part­ner ab, was stets güns­ti­ger ist, als wenn sich jeder Part­ner über eine eige­ne Ver­si­che­rung absi­chert. Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird jedoch nur ein­mal aus­ge­zahlt, beim ers­ten Todes­fall. Soll­ten bei­de Ver­si­cher­te ver­ster­ben, bei­spiels­wei­se bei einem Auto­un­fall, wird daher nur ein­mal gezahlt. Daher ist die­se Form der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung eher für die Absi­che­rung von Geschäfts­part­nern und kin­der­lo­sen Paa­ren mit zwei Ein­kom­men inter­es­sant.

Was ist eine “Fal­len­de Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung”

Die “nor­ma­le” Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ver­fügt über eine kon­stan­te Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei Immo­bi­li­en­dar­le­hen, die kon­ti­nu­ier­lich getilgt wer­den, ist eine fal­len­de Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinn­voll, da die­se eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt.

Trotz der fun­da­men­ta­len Bedeu­tung der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist die monat­li­che Belas­tung abso­lut über­schau­bar.

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